Steueränderungsgesetz 2025
In seiner letzten Sitzung des Jahres 2025 hat der Bundesrat steuerliche Änderungen mit Breitenwirkung zugestimmt. Zu nennen sind vor allem die Anhebung der Entfernungspauschale, die Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie und die neue Aktivrente.
Folgende Maßnahmen sind u.a. im Gesetzespaket enthalten:
Entfernungspauschale: Mit Wirkung ab 2026 gilt für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eine erhöhte Entfernungspauschale von 0,8 EUR ab dem ersten gefahrenen Kilometer. Bis 2025 galt diese Erhöhung erst ab dem 21. Kilometer
7 % Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie: Ab 2026 wurde die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7% reduziert. Für Getränke bleibt es allerdings bei dem umsatzsteuerlichen Regelsatz von 19 %.
Aktivrentengesetz: Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht und weiterarbeitet, kann einen Arbeitslohn bis zu 2.000 EUR im Monat steuerfrei halten; es fallen aber weiterhin Sozialabgaben an.
Ehrenamt und Gemeinnützigkeit: Der Übungsleiterfreibetrag wurde mit Wirkung ab 2026 von 3.000 EUR auf 3.300 EUR angehoben. Die Ehrenamtspauschale wurde von 840 EUR auf 960 EUR erhöht.
Dies stellt nur einen kleinen Ausschnitt des beabsichtigten Regelwerks dar, für weitergehende Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


