Coronavirus-Krise: Staatliche Hilfsprogramme und steuerliche Maßnahmen

Viele Hoteliers, Gastronomen und den Einzelhandel hat die Corona-Krise mit voller Härte getroffen. Aber auch andere Berufsgruppen, Freiberufler und Arbeitnehmer sind betroffen. Demzufolge hat die Bundesregierung seit 2020 zahlreiche Maßnahmen beschlossen, die vielfach über den Jahreswechsel 2020/2021 hinaus relevant sind.

Um die Existenz von kleinen und mittleren Unternehmen zu sichern wurde eine branchenübergreifende Überbrückungshilfe aufgelegt. Die Laufzeit der aufeinanderfolgenden Hilfsprogramme wurde nunmehr über das Jahr 2020 hinaus verlängert. Seit dem 10.02.2021 ist die Antragstellung der Überbrückungshilfe 3 möglich, die die Fördermonate bis Juni 2021 berücksichtigt. Mittlerweile ist die Förderung bis zum 30.09.2021 verlängert worden (Überbrückungshilfe 3 Plus).

Die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld für Betriebe, die bis zum 31.03.2021 Kurzarbeit einführen, wurde unter stufenweisen Anpassungen bis zum Ende des Jahres 2021 verlängert.

Ein aktuelles Merkblatt zu den Finanzhilfen in der Corona-Krise haben wir in unserem Download-Service für Sie bereit gestellt.