Erbschaft- und Schenkungsteuer

Zuletzt sind im Laufe des Jahres 2023 eine Reihe von bedeutsamen Entscheidungen im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer getroffen worden.

Die aktuelle Diskussion zur Erbschaftsteuer dreht sich im Kern weiterhin um die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Verschonungsregeln für Betriebsvermögen und deren Ausgestaltung nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Konkrete gesetzgeberische Entwürfe sind den vorliegenden Unterlagen der Gremien bisher nicht zu entnehmen.

Bayern hat einen sog. Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt mit den Zielen der Erhöhung der persönlichen Freibeträge (keine Erhöhung seit 2008), Senkung der Steuersätze und u.a. Regionalisierung der Erbschaftsteuer wegen der unterschiedlichen Immobilienwerte in den einzelnen Bundesländern.

Daneben sind von besondere Bedeutung:

Zur Steuerbefreiung des Familienheims wurde dabei im Besonderen auf den Zeitpunkt der unverzüglichen Selbstnutzung abgestellt.

Die Regelverschonung für durch Schenkung erworbenes Betriebsvermögen kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn zuvor die Optionsverschonung beantragt wurde, deren Voraussetzungen aber tatsächlich nicht vorliegen (FG Münster 27.10.2022).

Bis auf Weiteres ist in Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerfällen zu beachten, dass der Antrag auf optionale Vollverschonung mit einem (hohen) Risiko verbunden sein kann, zumal die 20%-Grenze des Verwaltungsvermögens von mehreren Aspekten abhängt und mitunter nicht einfach zu ermitteln ist.