Steuerstrafverfahren
Wir sind an Ihrer Seite.
Das deutsche Steuerstrafrecht wird zunehmend komplex – der juristische Laie kann bei Weitem nicht gewährleisten, alle Vorschriften zu erfassen und zu verstehen. Das birgt insbesondere für steuerlich Unerfahrene ein beträchtliches Risiko: Denn auch unbewusst und nicht-vorsätzlich getätigte Falschangaben können zum Straftatbestand der Steuerhinterziehung führen. Die Grenzen sind fließend. Spätestens, wenn die Finanzbehörde ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerbetrug eingeleitet hat, besteht akuter Handlungsbedarf. Unsere Steuerrechts-Experten beraten Sie eingehend mit dem Ziel, Ihr finanzielles Risiko zu minimieren und weitere Konsequenzen abzuwenden.
Unsere Präventivberatung beginnt bereits in der Außenprüfung durch die Finanzbehörden: Die erste Kommunikation mit dem Betriebsprüfer oder der Bußgeld- und Strafsachenstelle ist maßgeblich für das weitere Verfahren. Auf unsere weitreichenden Prozessrechts-Kenntnisse können Sie sich verlassen – im Steuerstrafrecht und zum allgemeinen Steuerstreitverfahren sind diese unabdingbar. Wir streben stets vorrangig eine Einigung mit der Finanzverwaltung an. Alternativ wickeln wir für Sie das erforderliche Einspruchsverfahren beim Finanzamt und, sollte es dazu kommen, auch das folgende Klageverfahren vor dem Finanzgericht ab.
Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen eines Steuerstrafverfahrens
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