Grundsteuerreform
Gut gerüstet die Grundsteuerreform bewältigen
Die Grundsteuer wird reformiert: Zum einen sind Sie unmittelbar als Grundstückseigentümer/-in oder mittelbar als Mieter/-in in Bezug auf die umlagefähigen Betriebskosten betroffen. Die Grundsteuerreform hat deshalb in der Praxis erhebliche Bedeutung. Die Erklärungen für alle über 30 Mio. Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe müssen bereits zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.01.2023 elektronisch eingereicht werden.
Um Sie bei der Erklärung der Grundsteuerwerte zu unterstützen steht uns eine Lösung durch einen Softwarepartner zur Verfügung. Durch die Integration einer EDV-gestützten Lösung mit Ihren persönlichen Daten können wir Ihnen einen so einfach wie möglichen Gesamtprozess anbieten.