Altersvorsorgereformgesetz
Das Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge vom Mai 2026 tritt ab 2027 in Kraft.
Mit diesem Gesetz wird die bisherige Riester-Rente abgelöst, wobei die bisherigen Riester-Verträge fortgeführt werden können. Doch ab 2027 wird es dann nur noch das freiwillige Altersvorsorgedepot geben. Damit sollen vor allem Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen auch ohne Erfahrung am Kapitalmarkt investieren können und dafür garantierte staatliche Zuschüsse als Startkapital erhalten. Das Altersvorsorgedepot wird es ohne Garantievorgaben oder alternativ als Garantieprodukt mit 80 % oder 100 % garantiertem Kapital geben. Im Vermittlungsausschuss kam noch hinzu, dass durch eine Rechtsverordnung ein durch einen öffentlichen Träger angebotener Standarddepot-Vertrag ermöglicht werden soll. Das beschlossene Gesetz sieht eine prozentuale Förderung vor mit einer Zulage von 50 % der im Beitragsjahr bis zu einer Höhe von 360 EUR geleisteten Altersvorsorgebeiträge und 25 % der im Beitragsjahr in einer Höhe von 360,01 EUR bis zu einer Höhe von 1.800 EUR geleisteten Altersvorsorgebeiträge betragen. Damit erhöht sich die maximale Grundzulage auf 540 EUR.
Bei der Kinderkomponente gibt es eine Förderung mit 100 % für einen Eigenbeitrag bis zu 300 EUR pro Kind und Jahr.
Alternativ wird es (wie bisher) eine Förderung über den Sonderausgabenabzug geben, vorgesehen ist ein Höchstbetrag von 1.800 EUR.


