Steuerliches Sofortprogramm
Der Bundesrat hat am 11.7.2025 dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland zugestimmt. Es enthält insbesondere die Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter (sog. Investitions-Booster).
Mit den steuerlichen Änderungen sollen wachstumswirksame Investitionen angeschoben werden verbunden mit langfristigen und flächenwirksamen Entlastungswirkungen, die gemeinsam für ein nachhaltiges, wachstumsförderndes Umfeld und Planungssicherheit für Unternehmen sorgen sollen.
Folgende Maßnahmen sind u.a. im Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland enthalten:
- “Investitions-Booster”: Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (§ 7 Abs. 2 EStG)
- Schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes (§ 23 Abs. 1 KStG)
- Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge (§ 7 Abs. 2a EStG)
- Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung von Elektrofahrzeugen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3 Nr. 3 EStG)
Die Entlastungen sollen sich mit insgesamt knapp 46 Mrd. EUR Steuermindereinnahmen in den Veranlagungsjahren 2025 bis 2029 auswirken.